rechtlicher Hinweis / Rechtsgrundlage

Obgleich in den letzten Jahren durch die Forschung in der Quantenphysik ein zunehmendes Verständnis für die Zusammenhänge energetischer Prozesse – nicht nur im menschlichen Körper – erkannt wurde, und die von mir angebotenen Behandlungsweisen mit Erfolg angewendet werden, sind diese keinesfalls als Therapie im medizinischen Sinne anzusehen und gelten in der Schulmedizin als „nicht wissenschaftlich“ bewiesen.

Aus rechtlichen Gründen weise ich besonders darauf hin, dass bei keiner der aufgeführten Therapien, Angebote oder Behandlungen ein Heilversprechen zugrunde liegt, bzw. Linderung oder Verbesserung einer Erkrankung garantiert oder versprochen wird.

Meine Arbeit zur Gesundung und Gesunderhaltung meiner Klienten erhebt nicht den Anspruch einen zugelassenen Arzt oder Heilpraktiker zu ersetzen.

 

Rechtsgrundlage:

Jin Shin Jyutsu ® ist keine Sekte und huldigt keinem Meister, sondern versteht sich vielmehr als Selbsthilfe, die den natürlichen Gesetzen aus Liebe und Verständnis für sich selbst, eingebunden in den Energiefluss des Lebens im Hier und Jetzt, gerecht werden.

Rechtsinformation:

Wer die Selbstheilungskräfte des Klienten durch Strömen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Die Tätigkeit des Jin Shin Jyutsu®Praktikers ersetzt nicht die ärztliche Behandlung.

Bundesverfassungsgericht vom 02.03.2004 (AZ: 1 BvR 784/03)